Meine Sachkundebescheinigung gemäß des Tierschutzgesetzes § 11 ist nun eingetrudelt.
Ich habe diese freiwillig absolviert und meine Zuchtstätte unangemeldet
begutachten lassen.
Meine Sachkundebescheinigung gemäß des Tierschutzgesetzes § 11 ist nun eingetrudelt.
Ich habe diese freiwillig absolviert und meine Zuchtstätte unangemeldet
begutachten lassen.